Darlehensverträge Ihrer Bank oder Sparkasse sind in der Regel mit einer Widerrufsbelehrung versehen. Für diese Widerrufsbelehrungen gibt es gesetzliche Muster, von denen nicht abgewichen werden darf. Jede Abweichung bedeutet in der Regel die Unwirksamkeit der Belehrung. Die Folge ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu Laufen beginnt und daher der Vertrag auch Jahre später noch widerrufen werden kann.
Nach Berichten der Verbraucherzentralen in Bremen, Hamburg und Leipzig, die im Sommer 2014 rund 10.000 Kreditverträge untersucht haben, sind in rund 80% der Fälle die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.
Was bedeutet die fehlerhafte Widerrufsbelehrung für Sie?
1. Sie können den Darlehenvertrag widerrufen. D.h. der gesamte Vertrag muss rückabgewickelt werden. Dies bedeutet natürlich auch, dass Sie die noch ausstehende Darlehenssumme auf einmal zurückbezahlen müssen. Können Sie dies nicht, müssen Sie für eine entsprechende Anschlussfinanzierung sorgen.
2. Sie müssen der Bank die „Nutzungen“ herausgeben. D.h. die Bank kann eine Entschädigung dafür verlangen, dass Sie das Geld über den Zeitraum bis zum Widerruf genutzt haben.Dies wird der zu dieser Zeit übliche Zinssatz sein, den Sie im Zweifel ohnhin schon bezahlt haben. In einigen Fällen aber auch durchaus weniger.
3. Ihr Gewinn: Hatten Sie beispielsweise einen Sollzins von 5% und sollte dieser noch 5 Jahre laufen, so müssen Sie als Vergleichwert den nun aktuellen Zinssatz für Darlehen mit einer Laufzeit von 5 Jahren heranziehen. Aktuell (Ende 2014) sind dies etwa 1,5 %. Bei einem Darlehen von 100.000,00 € und einer ursprünglichen Laufzeit von 10 Jahren, einer Tilgung von 1% und monatlichen Raten von 500,00 € können so immerhin über 16.000,00 € eingespart werden. Können Sie das Darlehen ohne Anschlussfinanzierung zurückbezahlen, ist Ihr Vorteil natürlich noch größer.
Der Weg über den Widerruf will jedoch gut geplant sein. Sie müssen – wie schon erwähnt – damit rechnen, den gesamten noch offenen Betrag zurückzahlen zu müssen. Haben Sie eine Anschlussfinanzierung, muss der Vorfälligkeitszins ggf. zunächst mitfinanziert werden. Die Bank wird nämlich auf den Widerruf so reagieren, dass sie Sie nur dann aus dem Vertrag lässt, wenn ihr der wirtschaftliche Schaden (Vorfälligkeitsentschädigung) ausgelglichen wird. Es besteht daher die Unsicherheit, dass ein neues Darlehen abgeschlossen wird, obwohl die Widerrufsfolgen nicht sicher sind. Lassen Sie sich daher unbedingt beraten, um nicht am Ende mit zwei Darlehensverträgen zu kämpfen.
Gerne bereiten wir Ihnen den Widerruf entsprechend vor und arbeiten eine Taktik für Sie aus. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen!
Übrigens: Bei dieser Gelegehit lohnt auch der Blick auf eventuell bezahlte Bearbeitungsgebühren für das Darlehen. Diese sind in den meisten Fällen zu unrecht erhoben worden und können zurückgefordert werden. Den entsprechenden Beitrag finden Sie hier.