Vermögende nutzen unterschiedliche Gestaltungsformen, um ihre Finanzmittel dauerhaft zu schützen.Hier hat unser Mittelstand noch erheblichen Nachholbedarf.
Gerade vor den erheblichen Vermögensübertragungen, die aufgrund von Erbschaften anstehen werden, müssen Vorsorgegedanken weit mehr Raum greifen als bisher!
Zu den gängigen Mustern der Vermögensabsicherung zählen folgende Modelle und Vorgehensweisen:
- Vermögensübertragungen innerhalb der Familie mit vielfachem Schwerpunkt auf der Absicherung des Eigenheims
- Einbringen des Vermögens in eine gesonderte Vermögensform / Rechtsform (z. B. Vermögensverwaltungsgesellschaft, Familienpool, Stiftung usw.)
- ausländische (off-shore-) Konstruktionen (ausländische Familienstiftungen, Anstalten, Trusts, Lebensversicherungen etc.)
- Zwangsvollstreckungsprävention
- Familien- und Erbrechtsgestaltungen
Nicht jede Vorgehensweise ist geeignet, eine Vermögensabsicherung in der gewünschten Art und Weise zu erreichen, weil vielfach aufgrund der erforderlichen Rechtskonstruktion Kompromisse hingenommen werden müssen. Oft praktizierte Treuhandverhältnisse scheitern bereits an der schlichten Tatsache, daß der wahre Eigentümer früher oder später bekannt wird und dann die Vermögenswerte dem Zugriff Fremder unterliegen können. Ernsthaft vollzogene Vermögensübertragungen entziehen immer das Vermögen der Person, die es überträgt. Die Einflußmöglichkeiten des einstigen Vermögenden sind beschränkt, wenn nicht sorgfältig gearbeitet wird. Daher können wir nur von eigenständigen Schritten der Vermögensgestaltung abraten. So manch prominentes Beispiel geriet aufgrund fehlerhafter steuerlicher Gestaltung in die Schlagzeilen der Gazetten. Eine vorsorgende und vorausschauende Gestaltung hätte dies verhindern können und Vermögen und Nerven geschont.