Die Hoffnung trügt: Immobilien sind entgegen landläufiger Meinung keinesfalls krisensicher. Grundbesitz ist alles andere als eine „Versicherung gegen Geldvernichtung“. Natürlich mögen Immobilien als Sachwerte insbesondere einen gewissen Inflationsschutz bieten. Sie werden als klassische Altersvorsorge angesehen und bilden damit das wichtige Rückrat des Familienvermögens. Knapp die Hälfte der gesamten Vermögenswerte von über zehn Billionen Euro in den deutschen Privathaushalten steckt in Immobilien. Umso wichtiger ist ein vorausschauender Vermögensschutz.
Vermögenswerte sind allerdings nicht nur vor den wirtschaftlichen Krisen und Unwägbarkeiten der globalen Wirtschaftskreisläufe zu schützen, sondern müssen ganz besonders vor den viel häufigeren, vermeintlich alltäglichen Vorkommnissen bewahrt werden.
Haftung, Trennung, Scheidung, Behinderung, Unfall, Krankheit, Koma, Tod und dergleichen schreckliche Ereignisse mehr führen viel, viel öfter zur Zerstörung aufgebauter Vermögens- und Sachwerte.
Wirtschaftliche Krisen malen sich vor diesem Hintergrund wie ein laues Lüftchen aus. Wer beispielsweise einmal eine Scheidung durchlebt hat, kennt den wahren Sturm. Jährlich werden rund 200.000 Scheidungen bundesweit ausgesprochen – mit entsprechend oft unerwünschter Verschiebung und Neuordnung der Vermögenswerte. 2011 wurden in Deutschland Erbschaften im Wert von rund 233 Milliarden Euro bundesweit vergeben – nicht immer ohne Streit. Riesige Vermögensmassen stehen bei innerfamiliären Unklarheiten – zurückhaltend formuliert – zur Disposition. Genau hier gilt es entsprechende Vorsorge und Krisenschutz zu betreiben.
Familienrat für den vorsorgender Krisenschutz
Wen treffen alles die Fragen um Vermögensschutz und Krisenabwehr? Alle, die
- ihre Steuerlast bei der Übertragung von Vermögen senken möchten,
- ihr Geld und ihre Sachwerte vor dem Zugriff Dritter (Stichwort: Haftungsvermeidung) schützen möchten,
- Diskussion und Streitigkeiten um Erbschaft ausschließen möchten,
- Vorsorge für Unglücksfälle und Krankheit(en) treffen wollen,
- steuerliche Freibeträge ausschöpfen möchten,
- Alternativen zur vorweggenommenen Erbfolge oder konventionellen Nachfolgekonzepten (z. B. Nießbrauch für Überlassung) suchen und
- Vermögensplanung mit Steueroptimierung zu kombinieren versuchen,
werden um eine Beschäftigung mit denkbaren innerfamiliären Unwägbarkeiten nicht umhin kommen. Denn keiner von uns wird voraussehen können, wie sich die Kinder oder die Familie insgesamt entwickeln wird. Welche Partner werden die Kinder finden? Welchen Einfluß werden die neuen Partner ausüben? Welche beruflichen und privaten Haftungsgefahren können drohen? Wie lassen sich frühzeitig Steuerbelastungen minimieren?
Bei aller Liebe in der Familie sollte auch Quentchen Vernunft regieren und den vorsorgenden Krisenschutz zum Thema im Familienrat machen. Fragen der vorsorgenden Familienplanung, der vorweggenommenen Erbfolge und der altersorientierten Vermögensabsicherung müssen auf den Tisch kommen.
Familienzusammenhalt bannt viele Risiken
Vermögenswerte zu erhalten, ohne dass sie dem Finanzamt, möglichen Gläubigern oder unliebsamen Pflichtteilsberechtigten zum Opfer fallen, kann durch ein wohldurchdachtes und bereits vielfach bewährtes Modell gelingen: den Familienpool. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich ein intelligentes Gestaltungsmittel für eine vorausschauende Krisenabsicherung und damit für einen wohlüberlegten Vermögensschutz. Denn hier können die Vermögen eines Tages ungeschmälert an die von Ihnen selbst auserwählten Personen fließen. Es müssen nicht zwingend nur Familienmitglieder sein.
Der Familienpool nutzt anstelle der klassischen Schenkungs- und Erbrechtsgestaltungen das Gesellschaftsrecht zur Vermögensübertragung – mit all seinen Vorteilen und all seiner Flexibilität.
Viele Vermögende haben landauf, landab sich für diese Variante des Vermögensschutzes und der vorsorgenden Vermögensübertragung bereits entschieden. In Unternehmerfamilien sind Familienpools gang und gäbe. Das Modell steht aber auch allen Wohnungsbesitzern und Durchschnittsverdienern offen. Besonders reich muß man hierfür nicht sein.
Der Trick des Familienpools ist einfach: Der Eigentümer des Vermögens überträgt seine Werte in eine Gesellschaft, den Familienpool. Diese Gesellschaft kann in jeder beliebigen Rechtsform ausgestaltet sein. Die Gesellschafterin wird neue Eigentümerin. Die Familienmitglieder werden Anteilseigner an dieser Gesellschaft, an dem Familienpool. So wird faktisch und juristisch Familienzusammenhalt zementiert. Das Vermögen wir jetzt nicht mehr durch kostspieliges Hin- und Herübertragungen verschoben, sondern nur durch Änderung der jeweiligen Beteiligungsquoten an der Gesellschaft. Der Familienpool ist besonders für die Sicherung und Übertragung von Immobilien und Kapitalvermögen geeignet. Wer die Steuervorteile mit nutzen möchte, sollte möglichst ein höheres Grundvermögen, das über den Schenkungsfreibeträgen liegt, besitzen. Eine frühzeitig angedachte Konzeption zum Familienpool kann so dafür sorgen, daß über vier Millionen Euro steuerfrei an die nächste Generation übergeben werden, ohne daß der Schenker seine Verfügungsgewalt darüber verliert.
Vorteile des Familienpools
Wer anstelle der klassischen zivil- und erbrechtlichen Gestaltungen den Familienpool wählt, kann verschiedene Vorteile für sich in Anspruch nehmen:
Das im Familienpool zusammengeführte Vermögen wird künftig nur durch den Ein- / Austritt von Gesellschaftern bzw. durch Änderung deren Anteile gesteuert. Hohe Notarkosten für Grundstücksübertragungen oder erbrechtliche Regelungen fallen weg.
Ihr Familienvermögen wird vor der Zersplitterung auf viele Häupter bewahrt. Das gewinnt gerade bei kleineren und mittleren Vermögen gehen an Bedeutung. Das Gesamthandvermögen im Familienpool bietet flexible Regelungsmöglichkeiten, während andere Vorgehensweisen oft starre Fronten setzen.
Die Person, die das Hauptvermögen in den Familienpool einbringt, kann das Zepter weiterhin in der Hand halten und als Geschäftsführer allein die Geschicke regeln und auch Umschichtungen im Vermögen vornehmen. Mit dem Familienpool können die Eltern zu Lebzeiten den Kinder hohe Werte übertragen und gleichzeitig die vollständige Verfügungsmacht behalten.
Anders als beim Nießbrauch können Sie über den Familienpool festlegen, daß Dritte (z. B. nicht genehme Ehepartner der Kinder) zukünftig nicht Nutznießer des Vermögens werden – auch nicht mittelbar. Sie können Ihre Kinder zum eigenen Vermögensschutz anhalten (z. B. Pflicht zum Abschluß eines Ehevertrages).
Familienpools eignen sich gerade für Lebenspartnerschaften, die nicht den Bund der Ehe eingegangen sind, um den hier bestehenden hohen Schenkungssteuersätze gestalterisch entgegenzuwirken.
Der Familienpool kann mit weiteren Schutzrechten zugunsten des Schenkers versehen werden. Dem Schenker bleiben die Möglichkeiten des Nießbrauchs, des Wohn- oder Wohnungsrechts erhalten, so daß doppelte Sicherheit hergestellt werden kann (Hosenträger-und-Gürtel-Prinzip).
Der oder die Schenker können sich in den Übergabeverträgen an den Familienpool weitreichende Rücknahme- oder Rücktrittsrechte vorbehalten, so daß keine Gefahr des Totalverlustes entsteht.
Um die dauerhafte Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu erhalten, empfiehlt sich zusammen mit dem Familienpool eine entsprechende Vorsorgevollmacht.
Eine echte Konkurrenz zwischen Familienstiftung und Familienpool besteht nicht, da beide sich von der Rechtsnatur her erheblich unterscheiden. Im Vergleich schneidet hierbei der Familienpool insbesondere unter den Gesichtspunkten Vermögensherrschaft, Flexibiliät und Gestaltungsfreiheit besser als eine Familienstiftung ab.
Ähnlich wie ein Familienpool kann aus erb- und schenkungssteuerlichen Erwägungen heraus auch ein Wohungsunternehmen (ab 250 – 300 Wohneinheiten), das Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V & V) erzielt, ausgestaltet werden. Wenn der Umfang der Vermietungstätigkeit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfordert, sind diese Wohnungen begünstigtes Betriebsvermögen. Bei richtiger Gestaltung kann die Schenkung oder Vererbung dieses Wohnungsunternehmens steuerfrei erfolgen.
Wird der Familienpool als gewerblich geprägte Vermögensverwaltungsgesellschaft konstruiert, kann der Familienpool auch als steuerlicher Vorteil genutzt werden. Sie können so eine neue Abschreibungsgrundlage für vermietete Immobilien schaffen, ohne die Steuerung aufzugeben.
Sie geraten mit einem Familienpool gerade nicht in eine wirtschaftliche Abhängigkeit bei der Vermögensweitergabe. Sie bleiben trotz Vermögensübertragung Herr im Hause. Mit einem Augenzwinkern können wir daher sagen: Mit dem Familienpool geht Ihr Vermögen gerade nicht baden.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir unterbreiten Ihnen gerne Vorschläge einer individuellen Vermögensstrategie samt Schutzvorkehrungen.
anfrage,
ausschluß unliebsamer kinder vererbung immobilie,
übertragungsvertrag mit wohnrecht/nießbrauch
ratsam, vorteile/nachteile ,
pflege erblasser berücksichtig,
danke
Wie können wir helfen? Gerne können wir ein Beratungsgespräch vereinbaren.