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Keine Provision für Makler bei falscher Information

Makler Provision

In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden, dass Makler keinen Anspruch auf Provision haben, wenn aus dessen Büro falsche Informationen über das zu erwerbende Objekt kommen, die für die Kaufentscheidung des Interessenten wesentlich sind (OLG Koblenz 16.08.2019 – 2 U 1482/18).

Im vorliegenden Fall ging es um eine Eigentumswohnung, die der Makler an einen Käufer vermittelt hatte. Der Käufer hatte dem Makler mitgeteilt, dass es ihm wichtig sei, nach Abstimmungsmodus und Zahl der Miteigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung nicht überstimmt werden zu können. Der Makler hat die Angabe gemacht, dass es lediglich einen weiteren Eigentümer gebe und die Abstimmung nach Kopfteilen erfolgt. Tatsächlich wurde aber nach Eigentumsanteilen abgestimmt. Tatsächlich gab es auch zwei weitere Eigentümer. Der Käufer konnte damit tatsächlich überstimmt werden, was er ausschließen wollte.

Das Gericht hat entschieden, dass der Makler so organisiert sein müsse, dass die rausgehenden Informationen der Wahrheit entsprechen. Vorliegend war das nicht der Fall. Tatsächlich lagen die richtigen Informationen auch schon im Büro des Makler vor. Der Makler selbst war aber noch nicht informiert worden.

Das Gericht sah hier grobe Pflichtverletzungen des Maklers. In solchen Fällen sei der Maklerlohn verwirkt und muss nicht bezahlt werden.

Wurde die Provision bereits bezahlt, kann diese zurückgefordert werden. Es besteht ein sog. Bereicherungsanspruch, wenn der Maklervertrag aufrund einer Pflichtverletzung unwirksam geworden ist.

Haben Sie Fragen zu Provisionsansprüchen von Maklern? Kontaktieren Sie mich. Gerne kümmere ich mich recht hilfreich um Ihr Anliegen.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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