Schon kurz nach der Insolvenz hatten wir die Frage gestellt, wo die Milliarden von Anton Schlecker geblieben sind. So langsam springt die Frage in das öffentliche Bewußtsein und jüngst fragte das Handelsblatt: „Haben die Schleckers Geld beiseite geschafft?“ In dem Beitrag wird anhand der Veröffentlichungen im Bundesanzeiger herausgearbeitet, daß die Kinder von Anton Schlecker über deren Logistikfirma LDG Geld vereinnahmt hätten:
„Nach Recherchen des Handelsblattes hat allein das Logistik-Unternehmen LDG mit Sitz in Ehingen, das ausschließlich für Schlecker gearbeitet hat, zwischen 2006 und 2010 insgesamt 58,5 Millionen Euro Jahresüberschuss erwirtschaftet — bei einem Umsatz von 161 Millionen Euro.„
An anderer Stelle wird noch das Millionenvermögen der Familienmitglieder anders erklärt:
„Die Schlecker-Kinder Lars (40) und Meike (38) hatten den zweistelligen Millionenbetrag durch Auszahlungen ihrer Leiharbeitsagentur „Meniar“ (Menschen in Arbeit) erwirtschaftet – ein Subunternehmen der Familie, über das sie rund 4300 Arbeitskräfte, die von Schlecker entlassen wurden, zu deutlich schlechteren Konditionen in Leiharbeitsverträgen an Schlecker vermittelt hatte. Meniar wurde von Schlecker-Personalmanager Alois Over gegründet und als Geschäftsführer geleitet. Inhaber waren Schleckers Kinder, Geschäftssitz war Zwickau.„
Dabei hätten diese aufwendigen und rechtlich waaghalsigen Wege nicht sein müssen. Zivilrechtlich ist dieses Vorgehen zumindest prüfenswert. Dabei wäre in der Hochphase der Drogerie Schlecker eine Umschichtung von über der Hälfte seines Vermögens durch den Inhaber ein Leichtes gewesen. Mit wenigen juristischen Handgriffen hätte sogar ein Großteil seines Vermögens verlagert werden können – ganz legal und unangreifbar. Und dazu noch: weitgehend steuerfrei! Vielleicht zahlt es sich jetzt wenigstens (strafrechtlich) aus, daß Anton Schlecker sein Drogerie-Imperium immer als Einzelunternehmer betrieb und nicht eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform wählte.
Zumindest zivilrechtlich müssen sich die Familienmitglieder der Familie Schlecker Nachforschungen ausgesetzt sehen und der Dinge harren, die da kommen werden. Dazu gehört, daß Insolvenzverwalter Geiwitz in die Tiefe gehen und unangenehme Fragen stellen muß. Er erklärte zwar bereits, daß Vermögen nicht zur Seite geschafft worden sei. So heißt es jüngst, eine Bereicherung der Familie zulasten des Unternehmens hätte nicht stattgefunden:
„Die Gründerfamilie nahm er vor dem Vorwurf einer Bereicherung auf Kosten des Unternehmens in Schutz. ‚Man kann der Familie viel vorwerfen‘, sagte Geiwitz. Etwa, dass sie zu spät auf den Niedergang reagiert habe. ‚Man kann ihr aber nicht vorwerfen, Vermögen im großen Stil weggeschafft zu haben‘, betonte er.“
Trotzdem bleibt es die gesetzlich vorgesehene Pflicht des Insolvenzverwalters gründlich nach Vermögensübertragungen zu forschen. Hieran können ihn auch die Gläubiger nachdrücklich erinnern. Notfalls läßt sich ein nicht hinreichend aktiver Insolvenzverwalter durch die Gläubigerversammlung abberufen. Der Insolvenzverwalter hat zugunsten der Gläubiger sämtliches Vermögen von Anton Schlecker zu sichern und gegebenenfalls einst übertragenes Vermögen wiederzuholen. Das Hauptinstrument des Insolvenzverwalters wird das Anfechtungsgesetz sein, mit dem Vermögensverlagerungen rückgängig gemacht werden können. Geld oder Vermögen, das Dritten zufloß, kann unter bestimmten Bedingungen – und Jahre zurückwirkend – wieder geholt werden.
Ein solider und umsichtiger Vemögensschutz hätte im Vorfeld solche Möglichkeiten und Folgen bedacht und nicht auf fragwürdige Geldtransfers von einer Firma zu der anderen Firma gesetzt. Denn es gilt der Grundsatz, daß Vermögensschutz nur dann juristisch unangreifbar ist, wenn Vermögensverschiebungen in einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem noch keine Gläubigerbenachteiligungen voraussehbar sind. Vermögen läßt sich also nur in Zeiten rechtlich solide absichern und schützen, in denen noch keinerlei Krisenanzeichen erkennbar sind.
Wann bei Schlecker erste Krisenanzeichen am Horizont zu erkennen waren, vermögen wir nicht zu beurteilen. Es wird aber sicherlich Zeiten gegeben haben, in denen Schlecker stabil und expandierend lief. Dies wäre der richtige Zeitpunkt gewesen.
Instrumente für Absicherungen und Vermögenstransfers bietet das Zivilrecht viele. Sie reichen von Vertragsgestaltungen über Familien- und Erbrecht bis hin zu den Regelungen über die Zwangsvollstreckung. Niemandem sollte die Absicherung des eigenen Vermögens gleichgültig sein. Daher können wir nur vor dem Hintergrund und Beispiel Schlecker raten: Kümmern Sie sich um Ihre Vermögensangelegenheiten – rechtzeitig! Gerne unterstützen wir Sie dabei. Bitte rufen Sie uns einfach an und informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Kosten einer soliden Vermögensabsicherung. In der Regel fallen die Kosten im Vergleich zum geretteten Vermögen marginal aus.