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Darlehen innerhalb der Familie: Worauf ist zu achten?

Innerhalb einer Familie hilft man sich selbstverständlich schnell und unbürokratisch. Wenn ein Familienangehöriger in Geldnot geraten ist, leiht man ihm selbstredend gerne mal Geld. Es gibt jedoch Stolpersteine, die es zu vermeiden gilt.

Wer innerhalb einer Familie Geld gibt, sollte darauf achten, genau klarzustellen, wie diese Geldgabe zu verstehen ist. Handelt es sich um eine Schenkung? Ist es ein langfristig, ungesichertes Darlehen? Ist es eine kurzfristige Hilfe ohne Zinsen? Soll das Darlehen steuerlich relevant sein? Frage über Fragen, die vorab zu klären sind.

Geldgaben sind innerhalb einer Familie oft aus steuerrechtlicher Sicht unproblematisch, wenn sie den Schenkungsfreibetrag innerhalb von zehn Jahren nicht übersteigt. Welcher Freibetrag für Sie zählt, ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Weil aber das Geld nicht geschenkt, sondern geliehen werden soll, ist eine klare Abgrenzung zwischen der Vermutung einer Schenkung und dem tatsächlichen Kredit zu ziehen. Deswegen sind sämtliche Geldgaben unter Angehörigen klar zu bezeichnen. Handelt es sich um eine Schenkung sollte dies auf der Überweisung auch so vermerkt werden. Handelt es sich um ein Darlehen sollte unbedingt ein Darlehensvertrag erstellt werden.

In einem Darlehensvertrag zwischen Familienangehörigen müssen grundsätzlich dieselben Punkte aufgenommen werden wie unter fremden Dritten. Das verlangt schon die Finanzverwaltung. Unter fremden Dritten würde man einen Darlehensvertrag dergestalt abschließend, dass auf jeden Fall eine Verzinsung angegeben wird und eine Sicherheit bei höheren Beträgen eingefordert wird.

Gerne erstelle ich für dich einen entsprechenden Darlehensvertrag, der hieb- und stichfest ist. Natürlich weiß ich die familiären Besonderheiten zu beachten und natürlich können wir die Verträge so gestalten, dass selbst im Falle von Unstimmigkeiten nicht gleich große Konflikte entbrennen. Aufgrund meiner vielfachen Erfahrung weiß ich, welche Punkte in Familienverträge aufgenommen gehören. Sie unterscheiden sich maßgeblich von Verträgen unter Dritten in Bezug auf die Konfliktbewältigung. Hier gibt es Tricks und Kniffe, die familienfreundlich einzubauen sind. Darf ich Dir bei der Vertragsausarbeitung helfen? Bitte rufe mich einfach an: 069 95 92 91 90 oder schreib mir kurz eine E-Mail an fragen@recht-hilfreich.de Dein Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens.

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Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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