Eine ungewöhnliche Argumentation vor dem Verwaltungsgericht Meiningen hatte jetzt einem thüringer Busfahrer den Führerschein gekostet. Da ihm als Staatsangehöriger der DDR ein Recht der Selbstverwaltung zustehe, hätten die Behörden kein Recht gehabt, ihn mit einem Bußgeldbescheid und einem Punkt in Flensburg zu bestrafen.
Zwar hatte das Amtsgericht Hildburghausen das ursprüngliche Bußgeldverfahren tatsächlich eingestellt, es meldete jedoch der Führerscheinstelle Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Fahrers. Als der Busfahrer dann seinen Führerschein verlängern wollte, wurde ein ärztliches Gutachten gefordert. Dies lehnte der Fahrer ab, woraufhin ihm der Führerschein entzogen wurde. Diesen Führerscheinentzug bestätigte nun das Verwaltungsgericht. Die Führerscheinstelle habe das Recht gehabt, angesichts der Argumente des Mannes vor Gericht ein Gutachten zu verlangen.
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