Aktuell werden Zahlungsaufforderungen – vielfach per Mail – wegen der Meldungen zum Transparenzregister versendet. Sie stammen vom Transparenzregister e. V. aus Plauen. Es wird eine Zahlungsaufforderung wegen angeblicher Verstöße gegen die Meldepflichten aus dem Geldwäschegesetz (GWG) angeführt.
Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens.
Wir werden die Zahlungsaufforderung erfolgreich zurückweisen können und gleichzeitig Sie gerne über die richtige Art und Weise der Pflichtmeldungen beim Transparenzregister, das vom Bundesanzeiger Verlag geführt wird, aufklären. Wir helfen Ihnen gerne, Ihren Verpflichtungen rechtskonform nachzukommen.
Kurz zum Hintergrund: Nach dem Geldwäschegesetz sind die wirtschaftlich Berechtigten von bestimmten Gesellschaften und Vereinigungen im Transparenzregister aufzuführen. Eintragungen in das Transparenzregister sind elektronisch vorzunehmen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen sind Meldungen verpflichtend. Gerne können wir hierzu die Details besprechen.
Bitte rufen Sie einfach kurz an: 069 95929190 oder schreiben Sie eine Mail an fragen@recht-hilfreich.de.
Ihr
Rechtsanwalt Uwe Martens