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Schneller und besser als vor Gericht? Die Universal-Schlichtungsstelle des Bundes für Verbraucher und Unternehmer

Anfang Januar 2020 wurde die Universalschlichtungsstelle des Bundes (https://www.verbraucher-schlichter.de/) eröffnet. Es ist eine Alternative für den Weg vor Gericht. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen, Firmen, GmbHs, AGs, Selbständigen, Freiberuflern, Handwerker, Dienstleistern und besonders Händlern, stationären Händlern wie Onlinehändlern, sollen hierdurch beigelegt werden können. Der Lösungsvorschlag der Schlichtungsstelle ist für die betroffenen Parteien nicht verbindlich, kann also abgelehnt werden. Es ist eine weitere Schlichtungsstelle unter verschiedenen anderen. Bei Problemen mit Bahn hilft beispielsweise die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr, bei Problemen mit Energieversorgern hilft die Schlichtungsstelle Energie. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes möchte nun einen umfassenden Verbraucherschutz anbieten für alle die Bereiche die Lücke schließen, für die keine branchenspezifische Schlichtungsstelle besteht. Kurzum: Unabhängig von bereits bestehenden Schlichtungsstellen soll die Universalschlichtungsstelle immer dort helfen, wo noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle besteht. Der wichtigste Bereich der Universalschlichtungsstelle dürfte daher im Handel liegen – sowohl im stationären als auch im Onlinehandel. Dabei dürfte sich die Vielzahl der Fälle mit den Fragen zu beschädigter Ware, Rücksendung, ausgebliebener Lieferung und Problemen bei der Bezahlung beschäftigen. Eine Warnung für Firmen muss jedoch ausgesprochen werden: Für Verbraucher ist das Verfahren vor der Universalschlichtungsstelle kostenlos. Für Unternehmen soll sie „kostengünstig“ sein, d. h. die Kosten trägt also insgesamt die betroffene Firma.

Der Antrag zur Verbraucherschlichtung bei der Universalschlichtungsstelle kann auf beliebigem Weg gestellt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass der Verbraucher bereits Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen hatte, um das Problem zu lösen, aber keine Problemlösung erfolgte. Das Verfahren vor der Universalschlichtungsstelle läuft in der Regel schriftlich ab. Beide Parteien, Verbraucher wie Unternehmern, erhalten Gelegenheit, sich zu dem streitigen Umstand zu äußern. So dann unterbreitet die Universalschlichtungsstelle einen Einigungsvorschlag, der allerdings für keine der Parteien bindend ist. Diese Einschätzung soll auf der juristischen Einschätzung der streitigen Angelegenheit durch die Universalschlichtungsstelle beruhen. Die Einschätzung der Universalschlichtungsstelle könnte daher als möglicher Gradmesser für die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Klärung dienen.
Allerdings fehlt der Universalschlichtungsstelle nicht nur jede Rechtsverbindlichkeit in der Entscheidung, sondern auch der Zwang, sich an dem Schlichtungsverfahren zu beteiligen. Für Unternehmen, Selbständige, Händler und andere besteht keine Rechtspflicht, sich an dem Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle zu beteiligen. Sie können daher jede Beteiligung ablehnen. Große Onlinehändler haben sich bereits dafür entschieden, nicht bei den Verfahren vor der Universalschlichtungsstelle mitzumachen. Manch Unternehmen sieht darin eine Abzocke durch Verbraucher. Sich als Unternehmen nicht an dem Schlichtungsverfahren zu beteiligen, ist ein klares Signal, nur eine gerichtliche Klärung zu akzeptieren. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz kennt keine Pflicht, sich an dem Schlichtungsverfahren vor Universalschlichtungsstelle zu beteiligen. Es besteht lediglich die Pflicht, auf der Internetseite bzw. in den AGBs darauf hinzuweisen, ob man an einem Verfahren vor der Universalschlichtungsstelle als Unternehmen teilnimmt. Im Ergebnis muss für Unternehmen festgehalten werden: Der Weg vor die Universalschlichtungsstelle bringt keine wesentlichen Vorteile, ist weder rechtsverbindlich noch im Ergebnis verbindlich und bedeutet nur Zusatzkosten für das Unternehmen.
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Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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