Aus der Anwaltstrickkiste:
Wenn Unternehmen Geschäfte miteinander machen, telefonieren die Geschäftsführer häufig miteinander und besprechen die Vertragsinhalte mündlich. Bauunternehmer sprechen mit Handwerkern, Händler mit Zulieferern und so weiter. Wichtig: Nach dem deutschen Zivilrecht sind mündlich getroffene Vereinbarungen verbindlich.
Pfiffige Unternehmer fassen nun die mündlich getroffene Vereinbarung schriftlich zusammen und senden dies an den Gesprächspartner. Viele Unternehmer ignorieren dieses Schreiben, weil sie davon ausgehen, das es eine einseitige Darstellung ist und ohne Unterschrift, sprich Gegenzeichnen, nicht verbindlich ist.
VORSICHT: Das Ignorieren des Schreibens, mit welchem der Inhalt des Telefonats wiedergegeben wurde, kann schnell fatale Folgen haben. Sobald Unternehmer miteinander telefonieren und einer dies schriftlich zusammenfasst, kann das erhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Hier greift die Rechtsfgur des kaufmännischen Bestätigungsschreibens. Danach gilt der Inhalt eines von einem Kaufmann versandten Geschäftsbriefs vom Vertragspartner als angenommen, wenn dieser nicht unverzüglich widerspricht. Der Witz daran ist, dass ein Schweigen auf dieses kaufmännische Bestätigungsschreiben als Annahme verstanden wird.
Üblicherweise gibt das kaufmännische Bestätigungsschreiben den Inhalt eines tatsächlich bei den vorangegangenen Verhandlungen geschlossenen Vertrages wieder. Allerdings kann es auch anders wirken: Lag entgegen der Sicht des Verfassers des Schreibens noch kein Vertrag vor, wirkt das kaufmännische Bestätigungsschreiben vertragsbegründend. Schnell gerät die Partei, die das Schreiben ignoriert, in eine Rechtsfalle.
ACHTUNG: Es läuft eine Frist! Möchtest du vermeiden, dass der Inhalt des Schreibens Vertragswirkung entfaltet, musst du innerhalb von einer Woche schriftlich widersprechen!
Ich helfe dir gern, dass du nicht in Rechtsfallen tappst, und unterstütze dich, dein Unternehmen rechtssicher aufzustellen. Ruf mich bitte einfach an: 069 95929190 oder schreib mir eine E-Mail an fragen@recht-hilfreich.de
Dein Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens.
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