1. Freie Mitarbeiter ohne Statusfeststellungsverfahren beschäftigen.
2. Lohnsteuer und Sozialabgaben nicht oder unvollständig abführen.
3. Bürgschafts- oder Patronatserklärungen abgeben.
4. Weisungen ignorieren, die als Gesellschafterbeschlüsse ergingen.
5. Den unmittelbaren Kontakt zur Basis / Belegschaft verlieren.
6. Die private Vermögensabsicherung vernachlässigen.
7. Von der finanzierenden Bank angesprochene Themen / Aufgaben unterschätzen.
Willst Du Dich persönlich als Geschäftsführer vor Haftungsgefahren und anderen Risiken absichern? Dann ruf mich einfach an: 069 95 92 91 90 oder schreibe mir eine Mail. Ich helfe Dir, schnell, unkompliziert, effektiv.
Dein
Uwe Martens
Rechtsanwalt