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Beirat einer GmbH: Welche Funktionen hat er?

Ein Beirat ist nach dem Gesetz bei einer GmbH eigentlich nicht vorgesehen. Trotzdem kann das im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden. Es bietet sich sogar an. Ich erkläre hier kurz, warum.

Wird ein Beirat bei einer GmbH freiwillig installiert, handelt es sich um ein zusätzliches Organ der GmbH. Es besteht neben der Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung eigenständig. Die Größe, Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse, die innere Ordnung und die Beschlussfassung können dabei ganz individuell ausformuliert werden. Es ist dabei genau darauf zu achten, welche Funktion dem Beirat zugewiesen wird. Denn allein die Bezeichnung „Beirat“ bedeutet nicht, dass er rechtlich auch als ein solcher eingestuft wird. Ein mit „Beirat“ bezeichnetes Organ kann bei entsprechender Ausgestaltung auch ein Aufsichtsrat sein. Die Bezeichnung spielt dabei keine Rolle. Der Unterschied liegt darin, dass der Aufsichtsrat tatsächlich eine Kontrollfunktion wahrnehmen soll. Ein Beirat dient meist der Beratung der Geschäftsführung oder Gesellschafter, also Firmeninhaber. Im Gegensatz zum Beirat wird der Aufsichtsrat im GmbH-Gesetz durchaus erwähnt, indem auf das Aktiengesetz verwiesen wird.

TIPP: Daher sollte zwingend bei jeder Beiratserrichtung darauf geachtet werden, dass die Vorschriften zum Aufsichtsrat keine, auch keine analoge Anwendung finden sollen!

Im Übrigen kann es bei der individuell völlig frei auszugestaltenden Gesellschaftssatzung bleiben, mit welchem der Beirat begründet wird. Das heißt, ob der Beirat obligatorisch oder fakultativ ist und wie er im Einzelnen tätig werden soll, können die Gesellschafter eigenständig entscheiden. Vermeide möglichst, dass der Beirat eine strikte und alleinige Kontrollfunktion wahrnimmt. Informationsrechte braucht er hingegen dringend. Anderenfalls würde er völlig funktions- und wirkungslos bleiben. Sollen Fachleute in die GmbH einbezogen werden, wäre deren Einbeziehung durch die Gründung eines (Fach-) Beirates sinnvoll, der überwiegend Beratungsfunktion zu erfüllen hat. In gewünschten Fällen kann der Beirat auch bestimmte, einzelne Überwachungs- und / oder Kontrollfunktionen übernehmen. Hier gilt es aber auf die klare Abgrenzung zu einem Aufsichtsrat zu achten. Wenn es um Spezialthemen wie Steuer oder Rechtsgestaltung geht, können dem Beirat auch bestimmte Entscheidungskompetenzen der Gesellschafterversammlung übertragen werden.

Die Gründung eines Beirates empfiehlt sich aus verschiedenen Punkten. Es können Fachleute zur Beratung eingesetzt werden. Ihnen können verschiedene Aufgaben der Gesellschafterversammlung übertragen werden. Sie können über die Einhaltung von zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften der Geschäftsführung wachen. Sie haben die Möglichkeit, die Gesellschafterversammlung und Geschäftsführungstätigkeit beratend zu begleiten. Sie können Ihr Fachwissen einbringen. Sie haben oft Erfahrungswerte, die den Gesellschaftern und Geschäftsführer nutzt. Sie wirken bei Konflikten zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern mediatorisch. Sie können also hier im Interesse der GmbH vermittelnd tätig werden.

Ich war selber jahrelang Beirat und Aufsichtsrat in klein- und mittelständischen Unternehmen, jahrelang sogar bei einem sogenannten Hidden Champion, also einem Weltmarktführer. Gerne gebe ich meine unternehmerische Erfahrung und mein Wissen an dich weiter und übernehme auch bei dir solche Funktionen als Beirat oder Aufsichtsrat, um deine Firma in den gewünschten Erfolg zu bringen. Sprich mich gerne darauf an, ich helfe dir bei der rechtlichen Ausgestaltung, um einen Beirat in deiner GmbH zu installieren, genauso wie bei der Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben als Beirat oder Aufsichtsrat (wenn gewünscht). Die Erfahrungswerte, die ich dir bieten kann, fußen auf jahrelanger unternehmerischer Tätigkeit, Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat sowie natürlich meinem Anwaltswissen.

Ich freue mich auf deine Anruf unter 069 95929190 oder deine E-Mail. Dein Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens.

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Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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