Private Darlehen können grundsätzlich auch zinslos gewährt werden. Es empfiehlt sich dann in den Darlehensvertrag aufzunehmen, dass das Darlehen nicht verzinst ist. Keine Auswirkungen hat das darauf, ob Verzugszinsen bezahlt werden müssen, wenn das Darlehen nach Kündigung oder vereinbarter Fälligkeit nicht zurückbezahlt wird. Gibt es hierzu keine gesonderte Vereinbarung, dann kann trotzdem der gesetzliche Verzugszinssatz…
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