ACHTUNG FRIST: Reiche innerhalb von spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein! Vorsicht: Diese Frist kann nicht verlängert werden.Setze Dein Recht auf ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis durch und lass Dir die Arbeitsbescheinigungen aushändigen!Vergiss nicht, Deine Ansprüche an betrieblicher Altersvorsorge, Überstunden und nicht genommenem Urlaub durchzusetzen!Hol' Dir eine möglichst hohe Abfindung…
Bewertungen und Referenzen sind die aktuellen Zeugnisse von Dienstleistern. Schauen Sie sich doch einmal die neuste Bewertung unserer Idee eines Geschädigten-Pools für Internet- und Abzocke-Opfer an: http://beluga59.org/tag/betrogen-hier-finden-sie-hilfe/ Wir dürfen ein dickes Dankeschön an die freundliche Kritik von beluga59.org senden! DANKESCHÖN! P. S.: Ach ja, hier geht es zu der Hilfe für Abofallen-Opfer.