Wer nicht persönlich mit Haus und Hof für seine unternehmerische Tätigkeit haften möchte, führt seine Firma oft in Form der GmbH oder GmbH & Co. KG. Anders als die Bezeichnung "mit beschränkter Haftung" nahelegen mag, schützt diese Rechtsform überhaupt nicht umfassend vor den Gefahren einer persönlichen Inanspruchnahme - weder den Geschäftsführer noch die Inhaber. ACHTUNG…
Es gäbe nur zwei wirklich noch spannende Berufe, äußerte auf einer von uns besuchten Fortbildungsveranstaltung der Referent für Gesellschaftsrecht. Der Geschäftsführer einer GmbH, direkt gefolgt von dessen Rechtsberater. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat mal wieder die Daumenschrauben für Geschäftsführer angezogen: Jeder GmbH-Geschäftsführer hat dafür zu sorgen, daß er immer um die finanzielle Situation der Firma…