Üblicherweise dürfen Kosten für Handwerkerleistungen im Haushalt mit 20 Prozent, höchstens jedoch 1.200 EUR pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden. Diese Regelung hat nun das Finanzgericht München (Az.: 7 K 2544/09) eingeschränkend präzisiert: Nimmt der Handwerker einen Großteil seiner Leistungen überhaupt nicht in dem Haushalt vor, so können diese Arbeiten auch nicht steuermindernd geltend gemacht…
Hi, How Can We Help You?
Unternehmensrecht & Wirtschaftsrecht - elixir rechtsanwälte - Frankfurt am Main - Als Rechtsanwälte bieten wir Rechtsberatung in allen für Unternehmer und Selbstständige wichtigen Rechtsfragen
Als Rechtsanwälte bieten wir Rechtsberatung in allen für Unternehmer und Selbstständige wichtigen Rechtsfragen
Tagsarchive: Steuerberatung Arztpraxis
Unternehmensrecht & Wirtschaftsrecht - elixir rechtsanwälte - Frankfurt am Main → Aktuelles (Blog) → Steuerberatung Arztpraxis