Das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" und das "Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrietät informationstechnischer Systeme" sind frei erfundene Grundrechte. Sie stehen nicht in unserer Verfassung, dem Grundgesetz. Sie wurden vielmehr vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Rechtsprechung aus einzelnen Grundrechtsvorschriften herausentwickelt. Es handelt sich quasi um eine schöpferische Weiterentwicklung des Rechts, um eine Art "Rechtsevolution".…
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