Enterbt ein Großvater seinen Sohn und vererbt sein Vermögen an Dritte, so kann dem Enkel ein Pflichtteil bzw. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Urteil vom 26.10.2017 - Az.: 10 U 31/17). Der 2011 verstorbene Vater hatte in einem Testament seine beiden Söhne enterbt und zur Begründung auf ihre Drogensucht und…
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