Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften (wie der GmbH) sind Freiberufler, Selbständige und Einzelunternehmer (e.K.) nach dem Gesetz nicht verpflichtet, bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz innerhalb einer bestimmten Frist anzumelden. Dabei kommt es nicht so sehr darauf an, ob Sie z. B. Geschäftsinhaber Einzelhänder Arzt Apotheker Handwerker Anwalt Unternehmensberater Versicherungsvertreter Makler oder Kaufmann sind. Maßgeblich ist…
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