ACHTUNG FRIST: Reiche innerhalb von spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein! Vorsicht: Diese Frist kann nicht verlängert werden.Setze Dein Recht auf ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis durch und lass Dir die Arbeitsbescheinigungen aushändigen!Vergiss nicht, Deine Ansprüche an betrieblicher Altersvorsorge, Überstunden und nicht genommenem Urlaub durchzusetzen!Hol' Dir eine möglichst hohe Abfindung…
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