Die Provision beim Maklervertrag ist gesetzlich geregelt (§ 652 BGB). Allerdings entsteht der Anspruch nur, wenn es auch eine entsprechende Vereinbarung gibt. Es ist daher immer zu empfehlen, einen schriftlichen Maklervertrag abzuschließen. In der Regel ist das aber auch der Fall. Besteht eine entsprechende Provisionsvereinbarung und bezahlt der Kunde die Maklerprovision trotzdem nicht, gibt es…
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