Jeder Verkäufer muss gegenüber seinen Kunden, die Verbraucher sind, sämtliche Rechte aus der gesetzliche Gewährleistung erfüllen. Wie ist aber das Verhältnis zwischen Ihnen als Verkäufer und dem Hersteller bzw. Lieferanten, bei dem Sie selbst die Waren eingekauft haben? Der Verkäufer kann grundsätzlich Rückgriff bei seinem Lieferanten nehmen, wenn er selbst von seinem Kunden in Anspruch…
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