Grundsätzlich zählt Schweigen nach dem Gesetz als etwas Unverbindliches, also rechtlich nicht Verpflichtendes. Wer schweigt, der sagt gerade nichts und gibt damit auch keine Erklärung ab, schon gar keine Willenserklärung. Gerade im unternehmerischen Geschäftsverkehr gibt's hiervon jedoch ganz wichtige Ausnahmen. Jeder Geschäftsführer einer GmbH, einer GmbH & Co.KG, Vorstand einer AG oder eines sonstigen kaufmännischen…
Aus der Anwaltstrickkiste: Wenn Unternehmen Geschäfte miteinander machen, telefonieren die Geschäftsführer häufig miteinander und besprechen die Vertragsinhalte mündlich. Bauunternehmer sprechen mit Handwerkern, Händler mit Zulieferern und so weiter. Wichtig: Nach dem deutschen Zivilrecht sind mündlich getroffene Vereinbarungen verbindlich. Pfiffige Unternehmer fassen nun die mündlich getroffene Vereinbarung schriftlich zusammen und senden dies an den Gesprächspartner. Viele…
"Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, haftet für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers." § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB Wird ein Handelsgeschäft auf einen neuen Inhaber übertragen, haftet dieser für alle Verbindlichkeiten des früheren Inhabers,…
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften (wie der GmbH) sind Freiberufler, Selbständige und Einzelunternehmer (e.K.) nach dem Gesetz nicht verpflichtet, bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz innerhalb einer bestimmten Frist anzumelden. Dabei kommt es nicht so sehr darauf an, ob Sie z. B. Geschäftsinhaber Einzelhänder Arzt Apotheker Handwerker Anwalt Unternehmensberater Versicherungsvertreter Makler oder Kaufmann sind. Maßgeblich ist…