Grundsätzlich muss ein Unternehmer alles ihm Zumutbare tun, um einen Verlust von Sachen des Kunden zu vermeiden. Wie weit dies geht, hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Ein Kunde hatte seinen Bootsmotor zu einer Inspektion an einen Unternehmer gegeben. Dieser lagerte den Motor auf seinem Grundstück. Dieses war zumindest teilweise mit einem Maschendrahtzaun umgeben. Über…
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