Unsere Erfahrung als Inkassoanwälte zeigt: Die Lohnpfändung erzielt oft eine bessere Wirkung als der regelmäßige Besuch des Gerichtsvollziehers. Der Grund ist klar: Eine Lohnpfändung löst einen erheblichen Aufwand beim Chef aus. Er muß als Arbeitgeber eine Drittschuldnererklärung abgeben. Fehler in dieser Erklärung können sogar eine Haftung des Drittschuldners auslösen. Auch wenn der Chef nicht gleich…
Wenn die Verjährung einer Forderung noch lange nicht droht, können gerade die besonders hohen Außenstände durch einen leicht umsetzbaren Trick kostengünstig durchgesetzt werden: Erheben Sie anstatt einer vollständigen Leistungsklage, also der Klage auf die Gesamtforderung, zunächst nur einfach eine Teilklage, eben auf einen Teilbetrag Ihrer Außenstände. Damit verbinden sind für Sie zwei Vorteile verbunden: Ihre…