Unsere Erfahrung als Inkassoanwälte zeigt: Die Lohnpfändung erzielt oft eine bessere Wirkung als der regelmäßige Besuch des Gerichtsvollziehers. Der Grund ist klar: Eine Lohnpfändung löst einen erheblichen Aufwand beim Chef aus. Er muß als Arbeitgeber eine Drittschuldnererklärung abgeben. Fehler in dieser Erklärung können sogar eine Haftung des Drittschuldners auslösen. Auch wenn der Chef nicht gleich…
Selbstverständlichkeiten sind nicht immer selbstverständlich. Beim Forderungseinzug muß der Schuldner zahlen. Das ist klar. Doch öfter als gedacht, stellt sich die Frage, wer ist eigentlich Schuldner. Nehmen wir ein aktuelles Beispiel, das die unmißverständliche Benennung der klagenden Partei fordert. Das OLG Stuttgart hatte in Zusammenhang mit einer Berufung zu entscheiden: Dort klagte in der Berufung…