Wer ein Inkassobüro beauftragt, daß mit rüden und unzulässigen Methoden wirbt, macht sich selbst strafbar, meist in Form der Anstiftung zur Nötigung oder Erpressung. Solche Straftaten werden von den Staatsanwaltschaften und den Strafgerichten konsequent geahndet. Mit Recht. Denn es gibt hinreichend juristische Mittel und Möglichkeiten, erfolgreich sein Geld beizutreiben. Wer auf unseriöse Werbesprüche hereinfällt, kennt…
Aus mal wieder aktuellem Anlaß dürfen wir zur Bewertung vom Inkasso durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro kurz und knapp auf den Bericht der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2006 verweisen. Dort wird ein BGH-Urteil aus 2005 besprochen. Und: Ja, auch wir heißen das Anwaltsinkasso - aber nicht weil wir selbst Anwälte sind -…