Architekten und Architekten können seit der Reform der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI ihr Honorar auch frei vereinbaren und sind nicht mehr an die HOAI gebunden. Wird der Vertrag mit Verbrauchern und nicht ausschließlich mit Unternehmern geschlossen, dann ist der folgende Hinweis zwingend notwendig: Die vorliegende Vergütungsvereinbarung kann von gesetzlichen Gebühren nach oben…
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