Angestellte einer Firma sind im Gegensatz zur Firmenleitung, den Unternehmern, Geschäftsführern oder anderen Firmenlenkern rechtlich besser gestellt. So sind gerade Angestellte in ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld nicht besonders stark Haftungsgefahren ausgesetzt. Angestellte Mitarbeiter zeichnen in der Regel nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz persönlich verantwortlich, während Geschäftsführer besondere (kaufmännische und unternehmerische) Verpflichtungen treffen, die bei nicht…
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