Unsere Erfahrung als Inkassoanwälte zeigt: Die Lohnpfändung erzielt oft eine bessere Wirkung als der regelmäßige Besuch des Gerichtsvollziehers. Der Grund ist klar: Eine Lohnpfändung löst einen erheblichen Aufwand beim Chef aus. Er muß als Arbeitgeber eine Drittschuldnererklärung abgeben. Fehler in dieser Erklärung können sogar eine Haftung des Drittschuldners auslösen. Auch wenn der Chef nicht gleich…
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