Wer ein Inkassobüro beauftragt, daß mit rüden und unzulässigen Methoden wirbt, macht sich selbst strafbar, meist in Form der Anstiftung zur Nötigung oder Erpressung. Solche Straftaten werden von den Staatsanwaltschaften und den Strafgerichten konsequent geahndet. Mit Recht. Denn es gibt hinreichend juristische Mittel und Möglichkeiten, erfolgreich sein Geld beizutreiben. Wer auf unseriöse Werbesprüche hereinfällt, kennt…
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