Zählt es schon als Referenz, wenn man als Inkassoanwalt nicht auf folgender Liste erscheint? ;-) http://www.abzocknews.de/2012/02/08/inkasso-heute-reloaded-ein-paar-jahre-spater/
Grundsätzlich ist es Anwälten erlaubt, eine Liste der Gegner zu veröffentlichen. So heißt es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 12.12.2007 (Az.: 1 BvR 1625/06), daß Gegnerlisten auf anwaltlichen Webseiten grundsätzlich angeführt werden dürfen. Wie sehen Sie das? Wäre es für Sie ein Referenznachweis oder eine Hilfe, wenn wir eine Liste unserer Gegner…