Aus der Anwaltstrickkiste: Wenn Unternehmen Geschäfte miteinander machen, telefonieren die Geschäftsführer häufig miteinander und besprechen die Vertragsinhalte mündlich. Bauunternehmer sprechen mit Handwerkern, Händler mit Zulieferern und so weiter. Wichtig: Nach dem deutschen Zivilrecht sind mündlich getroffene Vereinbarungen verbindlich. Pfiffige Unternehmer fassen nun die mündlich getroffene Vereinbarung schriftlich zusammen und senden dies an den Gesprächspartner. Viele…
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