Gratuliere! Du sollst zum Geschäftsführer ernannt werden? Dann steht nun ein neuer Vertrag an. Auf diese Punkte solltest Du achten. Geschäftsführer-Anstellungsverträge sind keine Arbeitsverträge, sondern Dienstleistungsverträge allgemeiner Art. Keine Arbeitsverträge! Ja, du hast richtig gelesen. Weil sie keine Arbeitsverträge im klassichen Sinne sind, sind hier andere Gestaltungen möglich als im Arbeitsrecht. Ein paar wichtige Beispiele…
Selbstverständlichkeiten sind nicht immer selbstverständlich. Beim Forderungseinzug muß der Schuldner zahlen. Das ist klar. Doch öfter als gedacht, stellt sich die Frage, wer ist eigentlich Schuldner. Nehmen wir ein aktuelles Beispiel, das die unmißverständliche Benennung der klagenden Partei fordert. Das OLG Stuttgart hatte in Zusammenhang mit einer Berufung zu entscheiden: Dort klagte in der Berufung…
Der Richter klärt den Beklagten bei der Verkündung des Urteils auf: Richter: "Sie können gegen das Urteil Berufung einlegen oder darauf verzichten." Beklagter: "Dann würde ich gerne auf das Urteil verzichten!"