Wer als Handelsvertreter unterwegs ist und jahrelang für einen Auftraggeber Kunden betreut und akquiriert hat, der hat bei Beendigung der Zusammenarbeit einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 89 b HGB. Hierbei kann es sich um eine durchaus beachtliche Summe handeln. Deswegen solltest du als Handelsvertreter hierauf keinesfalls verzichten. Viele Außendienstmitarbeiter oder freie Handelsvertreter verzichten bei…
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