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Verträge der Fitnessstudios sind in der Regel Laufzeitverträge. Wie alle Dauerschuldverhältnisse bedürfen diese zur vorzeitigen Kündigung eines wichtigen Grundes. Mitglieder von Fitnessstudios haben hierfür in der Regel nur zwei Optionen: Umzug oder Krankheit Hier wollen wir uns dem Thema Kündigung im Krankheitsfalle annehmen. Ob tatsächlich eine Krankheit vorliegt, lässt sich im Einzelfall nur schwer feststellen.…
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden in jedem Fitnessstudio genutzt. Dabei unterliegen nicht nur die klassischen, meist umseitig abgedruckten oder ausgehängten Vertragsbedingungen oder Hausordnungen dem Recht der AGB. Jede vorformulierte Vertragsklausel ist AGB. Daher ist im Zweifel alles, was vereinbart wurde als AGB anzusehen und unterliegt daher der Inhaltskontrolle des AGB-Rechts. Nicht schlimm, könnte man meinen. Schließlich…
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