Denken Sie beispielsweise auch an eine Abtretung, z. B. eine Abtretung von Lohnansprüchen oder - bei Angestellten oft auch sehr hilfreich - von Steuererstattungsansprüchen gegenüber dem Finanzamt. Der Vorteil der Abtretung von Lohnansprüchen liegt darin, daß diese anders, im Kern besser, behandelt wird als die Lohnpfändung. Eine Abtretung muß sich nicht an den Pfändungsfreibeträgen orientieren.…
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