In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: Wertlos gewordene Aktien geltend machen
Urteile zur Geltendmachung von Verlusten an der Börse gibt es immer wieder. Streit entbrannte lange um die Frage, was bei der „Ausbuchung“ von Aktien gilt, die wertlos geworden sind. Etwa weil das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat.
Laut Bundesfinanzhof dürfen diese nun geltend gemacht werden. Allerdings erfolgt dies nicht automatisch über Ihre Bank und sie sind in der Regel auch nicht in der Steuerbescheinigung der Bank enthalten. Im neuen Jahr soll sich dies aber ändern. Einzug in die Steuererklärung sollten die Verluste aber schon 2019 finden.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh