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24 Steuertipps – Weihnachtsfeier

In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.

Heute: Kosten der Weihnachtsfeier absetzen

Ja, es geht. Die Kosten der Weihnachtsfeier können von der Steuer abgesetzt werden. Es muss aber auf die Kosten geachtet werden, denn pro Mitarbeiter ist nur ein Betrag i.H.v. 110,00 € anzusetzen. Liegt der Betrag darüber, sind die gesamten Kosten nicht absetzbar.

In das Budget ist dabei alles reinzurechnen. Also auch Raumkosten, Personal, Essen und Getränke. Und: nur Personen, die tatsächlich an der Weihnachtsfeier teilgenommen haben, dürfen berücksichtigt werden. Mögliche Absagen müssen daher bei der Planung berücksichtigt werden. 

Jährlich können so auch nur zwei Unternehmensfeiern abgesetzt werden. Ist die Weihnachtsfeier schon die dritte Feier im Jahr, sollte genau geprüft werden, welche Feiern am besten absetzbar sind. 

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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