In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: Mietverträge mit Familienangehörigen
Vermieter können die Kosten für die vermietete Immobilie (Renovierungskosten, Kreditzinsen etc.) von der Steuer absetzen. Bei der Vermietung an Angehörige gibt es allerdings Einschränkungen. So muss die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen.
Leider gar nicht anerkannt, wird die Vermietung der halben Wohnung an den Lebenspartner.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh