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24 Steuertipps – Steuerfreibeträge nutzen

In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.

Heute: Steuerfreibeträge ausnutzen!

Arbeitnehmer, die Kinderbetreuungs- oder Unterhaltskosten hatten, bezahlen in der Regel zu viel Lohnsteuer. Auch wer einen Arbeitsweg von ca. 15 km oder mehr hat, sollte nachrechnen. Man kann diese über eine Steuererklärung zurückerhalten.

Lohnsteuerfreibeträge kann man sich aber auch schon vorher beim Finanzamt eintragen lassen. Dann wird die zu hohe Lohnsteuer gar nicht erst einbehalten. Lassen Sie sich also Lohnsteuerfreibeträge bewilligen und freuen Sie sich über mehr Netto am Monatsende!

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

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