In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: Spenden und andere Gemeinnützigkeiten absetzen
Wer spendet, hat auch steuerlich etwas davon. Wer an gemeinnützige Organisationen spendet, kann die Beträge als Sonderausgaben absetzen. Erst ab 200,00 € je Spende, benötigt man eine entsprechende Quittung.
Als Spende gelten auch Parteispenden. Diese sind zu 50% abziehbar. Bis zu 1.650,00 € im Jahr bzw. 3.300,00 € für zusammen veranlagte Lebenspartner können vom Einkommen abgezogen werden.
Wem das Klima am Herzen liegt, kann einen freiwilligen CO2-Ausgleich für Reisen mit dem Flugzeug bezahlen. Auch dieser ist als Sonderausgabe steuerlich abziehbar.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh