Hi, How Can We Help You?
  • Adresse: 60322 Frankfurt am Main
  • Tel.: 069 95 92 91 90
  • Email: fragen@recht-hilfreich.de

24 Steuertipps – Schulgeld

In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.

Heute: bezahltes Schulgeld geltend machen

30 Prozent des bezahlten Schulgeldes, können als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden. Voraussetzung ist, dass Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Die Grenze des Schulgeldes liegt bei satten 5.000,00 €.

Die Schule muss dafür nicht einmal in Deutschland sein. Der Schulabschluss muss lediglich mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

This field is required.

You may use these <abbr title="HyperText Markup Language">html</abbr> tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

*This field is required.

ANTI-SPAM-FRAGE:

Erfahrungen & Bewertungen zu elixir rechtsanwälte