In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: bezahltes Schulgeld geltend machen
30 Prozent des bezahlten Schulgeldes, können als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden. Voraussetzung ist, dass Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Die Grenze des Schulgeldes liegt bei satten 5.000,00 €.
Die Schule muss dafür nicht einmal in Deutschland sein. Der Schulabschluss muss lediglich mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh