In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: Noch schnell Mahnungen schreiben!
Wer schlau ist, schaut noch schnell in die Liste der säumigen Kunden. Werden Sie fündig, dann sollten Sie noch schnell eine Mahnung schicken. Ist diese fruchtlos, dann schicken Sie noch vor dem 31.12. eine zweite Mahnung.
Dann können Unternehmer die Bilanz um die offenen Forderungen abspecken – je nach Bonität des säumigen Kunden bis zu 50 %, bei wahrscheinlich nicht zu realisierenden Forderungen auch zu 100%.
Achten Sie aber auch auf eine mögliche Verjährung zum Jahresende. Mit Ablauf des 31.12.2019 verjähren alle Forderungen, die im Jahr 2016 fällig waren. In diesem Fall: schnell zu uns. Wir wissen die Verjährung zu hemmen!
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh