In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: Gewinn drücken mit kleinen Anschaffungen
Noch schnell Gewinne senken mit kleineren Anschaffungen ist seit nicht allzu langer Zeit besser möglich. Schon seit Januar 2018 können geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Nettobetrag von 800,00 Euro (952,00 Euro brutto) in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden. Teurere Gegenstände müssen jeweils über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Günstig auch für Büromöbel, deren Anschaffungskosten sonst über 13 Jahre zu verteilen sind.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh