In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: bei erwarteten roten Zahlen, rechnen!
Erwartet Ihre KG oder GmbH & Co. KG für das Jahr 2019 rote Zahlen, sollten Sie als Gesellschafter der KG rechnen. Der zu erwartenden Verlustanteil kann ggf. mit anderen Einkünften verrechnet werden. Das funktioniert nur dann komplett, wenn das Kapitalkonto plus noch nicht erbrachter Einlage mindestens so hoch ist wie der zu erwartende Verlust. Ist das nicht der Fall, gehen die überschießenden Verluste für die Steuer verloren. Um das zu vermeiden, sollten Sie jetzt noch rasch das Kapitalkonto aufstocken.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh