In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: Investieren in Gold
Wer in Gold investieren möchte, hat ein Problem: wohin mit dem schweren Metall? Eine gute Alternative zum heimischen Tresor oder Bankschließfach bieten an der Börse gehandelte ETC. Rechtlich handelt es sich um eine Inhaberschuldverschreibung. Bei den Angeboten sollten Sie darauf achten, dass das Gold physisch vorhanden ist und Sie einen Anspruch auf Auslieferung jedes einzelnen Gramms haben. Dann wird das Investment steuerlich wie bei Gold in Ihrem Besitz gehandhabt. Kursgewinne sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
Dies ist zum Beispiel gesichert der Fall bei dem ETC von Xetra Gold. Bei allen anderen ETC sollten Sie darauf achten, dass diese exakt genauso aufgebaut sind wie Xetra Gold.
Nachteil der steuerfreien Anlage ist nur, dass Verluste nur innerhalb der Haltedauer von einem Jahr mit Gewinnen verrechnet werden dürfen.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh