In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: Außergewöhnliche Belastung in Form von Gesundheitskosten
Sammeln Sie alle Kosten, die für Ihre Gesundheit angefallen sind und die nicht von der Krankenkasse erstattet wurden. Dazu zählen etwa Zuzahlungen beim Zahnarzt, Brillen, Kosten für Kuren und auch Fahrten zu diesen und zu Arztpraxen. Auch die Zuzahlungen von Medikamenten oder Medikamente, die Sie selbst bezahlen mussten, können Sie als außergewöhnliche Belastung angeben.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh