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Aktuelles

24 Steuertipps – Gesundheitskosten

In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.

Heute: Außergewöhnliche Belastung in Form von Gesundheitskosten

Sammeln Sie alle Kosten, die für Ihre Gesundheit angefallen sind und die nicht von der Krankenkasse erstattet wurden. Dazu zählen etwa Zuzahlungen beim Zahnarzt, Brillen, Kosten für Kuren und auch Fahrten zu diesen und zu Arztpraxen. Auch die Zuzahlungen von Medikamenten oder Medikamente, die Sie selbst bezahlen mussten, können Sie als außergewöhnliche Belastung angeben.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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