In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: Zulagen vom Staat kassieren – auf Fristen achten
Arbeitnehmersparzulagen, Riester-Zulagen und die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2017 müssen bis spätestens 31.12.2019 beantragt werden, damit die Ansprüche nicht verfallen.
Antragsveranlagungen müssen innerhalb von vier Jahren erfolgen. Nur wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann diese Veranlagung von bis zum 31.12.2019 nachholen. Verpflichtet sind Selbstständige, nicht jedoch Arbeitnehmer, die keine Einnahmen aus selbstständiger Arbeit haben.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh