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24 Steuertipps – Freistellungsauftrag

In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.

Heute: Der Freistellungsauftrag bei der Bank

Wer Geld in einem Fonds investiert hat – egal ob ETF oder gemanagt – muss zum 02.01.2020 wieder eine Vorabpauschale an sein Finanzamt abführen, wenn der Fonds Gewinne thesauriert oder nicht komplett auszahlt. Diese Pauschale ist letztes Jahr neu eingeführt worden.

Achten Sie daher noch vor dem Jahreswechsel darauf, dass Ihre Freistellungsaufträge bei der Depotbank entsprechend angepasst werden. Der Freibetrag für Alleinstehende beträgt 801,00 €, für zusammen Veranlagte liegt er bei 1.602,00 €. Bei den meisten Banken lässt sich das schnell und einfach online erledigen.

Der Freistellungsbetrag kann über mehrere Konten verteilt werden. Viele Konten benötigen dieses aber gar nicht mehr, da es ohnehin keine Zinsen gibt. Prüfen Sie also, ob der volle Betrag dem Depot zur Verfügung steht.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

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